In Frankreich soll eine Urheberrechts-Abgabe für neu verkaufte Computer eingeführt werden, wie sie seit Anfang Januar bereits in Deutschland gilt. Ohne eine derartige Abgabe seien die wirtschaftlichen Aspekte des kulturellen Lebens nicht zu organisieren, sagte Kulturministerin Catherine Tasca der Tageszeitung „Le Figaro“. Über die Höhe der Abgabe äußerte sie sich nicht. Mit der Abgabe sollen die Urheberrechte von Verlegern und Künstlern abgegolten werden.
Am 22. Januar wird in Frankreich darüber hinaus eine Abgabe auf digitale Datenträger wie CD- oder DVD-Rohlinge eingeführt. Damit sollen ebenfalls Einnahmen für Kulturschaffende, etwa für Musik- und Filmautoren, erzielt werden. Eine für 74 Minuten ausgelegte unbespielte Audio-CD wird dann mit 3,70 Franc (0,56 Euro, 1,10 Mark) belastet, eine beschreibbare DVD mit 24,75 Franc (3,77 Euro, 7,37 Mark). Für andere Datenträger wie Minidisc und Speicherkarten für MP3-Spieler gelten vergleichbare Sätze.
Hierzulande muss seit diesem Jahr für jeden in Deutschland verkauften PC nach Angaben der Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst ab Januar eine Vergütungspauschale von 30 Euro (58,67 Mark) gezahlt werden. Damit sollten die Urheberrechte von Verlegern und Künstlern abgegolten werden, teilte die VG Wort am Mittwoch in München mit. Die Verwertungsgesellschaften legten die Abgabe im Alleingang fest, weil Verhandlungen mit der Industrie zu keinem Ergebnis führten.
Ferdinand Melichar, Geschäftsführender Vorstand der VG Wort, erklärte, die Pauschale sei keine zusätzliche Einnahmequelle, sondern stelle eine „Anpassung an den technischen Fortschritt“ dar. In Deutschland hergestellte, aber für den Export bestimmte Geräte sind von der Zahlung befreit.
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