Webkatalog Yahoo (Börse Frankfurt: YHO) hat vom US-Bezirksgericht in San Jose, Kalifornien, einen Schiedsspruch beantragt. Die Richter sollen entscheiden, ob ein Urteil eines Pariser Gerichtes vom November Gültigkeit hat. Die französische Rechtssprechung hatte in einer einstweiligen Verfügung angeordnet, dass der Internet-Riese täglich 100.000 Franc (rund 30.000 Mark) Strafe zahlen muss, wenn er seine Internet-Seiten mit Nazi-Angeboten nicht in spätestens drei Monaten für französische Netz-Nutzer blockiert.
Es geht in diesem Fall um die prinzipielle Frage, ob Entscheidungen eines Landes für global agierende Internet-Unternehmen wie Yahoo bestand haben können. Das Portal wolle die Entscheidung des Pariser Gerichtes durchaus für seine französische Konzerngruppe anerkennen, sie habe jedoch keinerlei Gültigkeit für die Zentrale in Santa Clara, Kalifornien.
Die Pariser Richter hatten Yahoo im vergangenen Monat dazu verurteilt, den Zugang zu Auktions-Sites mit Nazi-Devotionalien für Franzosen innerhalb von drei Monaten abzustellen (ZDNet berichtete). Der Zentralrat der Juden in Deutschland versucht derzeit eine ähnliche Regelung hierzulande durchzusetzen.
Kontakt:
Yahoo, Tel.: 089/231970
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…