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Napster beruft sich auf Betamax-Urteil

Im Prozess gegen die Tauschssoftware Napster wird sich der Anwalt des Unternehmens David Boies auf den Präzedenzfall Betamax berufen. Das geht aus einem „Friend of the court“-Schreiben an das Ninth U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco hervor, dass am 2. Oktober das nächste Hearing zum Fall Napster abhalten wird.

1984 hatte das Oberste Gericht der USA entschieden, dass die Technik legal sei, wiewohl man damit Kopien von Filmen ziehen kann. Solange eine Technik sowohl für gesetzliche als auch ungesetzliche Zwecke einsetzen kann, müsse sie legal bleiben.

Betamax war ein proprietärer Video-Standard von Sony, der sich jedoch nicht gegen VHS von JVC und Panasonic durchsetzen konnte. Das Betamax-Format war ein MAZ-Format, das auf Kassetten mit 0,5 Zoll breitem Oxidband nach dem Colour Under-MAZ-Verfahren aufzeichnete.

Der Branchenverband, die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) hatte im Dezember 1999, fünf Monate nach dem Start von Napster, Klage gegen das Unternehmen erhoben. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern.
Anwender von Software wie Napster oder Gnutella sind automatisch Teil einer MP3-Community: Die Programme legen auf dem lokalen System ein Verzeichnis mit freizugebenden Musikstücken an, auf die auch andere Napster-Anwender zugreifen können.

ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.

ZDNet.de Redaktion

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