Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat sich gegen „voreilige finanzielle Belastungen von Computern, CD-Brennern und digitalen Kopien in einem deutschen Alleingang“ ausgesprochen. Urheber müssten bereits bei der derzeitigen Rechtslage angemessen vergütet werden, wenn die Allgemeinheit ihre Werke nutzt. Die Pläne der Bundesregierung schössen aber über dieses Ziel hinaus und seien zudem nicht mit der EU abgestimmt.
Für Geräte, mit denen Kopien gemacht werden können, sei schon heute eine Abgabe fällig. PCs sind jedoch nicht in erster Linie für das Kopieren gedacht. Bei Telefaxgeräten und Scannern macht nach dem Vergütungsbericht der Bundesregierung die Urheberrechtsvergütung teilweise 30 Prozent des Verkaufspreises aus. Eine solche Entwicklung bei PCs dürfe sich keinesfalls wiederholen, warnt der BDI.
Dies führe zu schweren Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union. Andere Mitgliedsstaaten würden die Abgabe auf PCs nicht kennen. Auch die pauschale Abgabe für digitale Kopien hält der BDI für verfehlt. Wer sich geschützte Werke aus dem Internet herunterlade, müsse den Urheber vergüten. Falsch sei aber der Plan der Bundesregierung, die ein pauschales Vergütungssystem vorschlägt: Alle sollen zahlen für die bloße Möglichkeit, digital zu kopieren. Viel besser wäre eine Einzelabrechnung zwischen Urheber und Nutzer.
Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin hat nach längeren Spekulationen vor kurzem bestätigt, dass im Zuge einer Neuregelung des Urheberrechts eine Abgabe auf PCs, CD-Brenner, Drucker, Festplatten und ISDN-Anlagen geplant ist (ZDNet berichtete). Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ von einem Aufschlag bis zu 30 Prozent auf elektronische Vervielfältigungs-Geräte berichtet. Däubler-Gmelin widersprach der Höhe dieses Betrags.
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