Die Hauptversammlung von Intershop hat einer Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und einem Aktiensplitt im Verhältnis eins zu fünf zugestimmt.
Die Durchführung des Aktiensplitts erfordert die Eintragung ins Handelsregister, die einige Wochen dauern wird. Der genaue Termin für den Splitt wird so bald wie möglich bekannt gegeben.
Die Veranstaltung wurde komplett auf Deutsch und Englisch im Internet übertragen und ist als Aufzeichnung auf der Homepage des Unternehmens noch für zwölf Wochen verfügbar.
Aktiensplitts dienen dazu, den Preis für ein Wertpapier niedrig zu halten. Oft erreicht der Wert eines Anteilscheins durch steigende Kurse einen für Kleinanleger unerschwinglich hohen Preis. Dann verringert das betreffende Unternehmen diesen Preis durch eine Vervielfachung der Anzahl seiner Aktien.
Kontakt: Intershop, Tel.: 040/237090
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