Der Bundesrat hat gestern das neue Fernabsatzgesetz verabschiedet. Somit können Kunden Waren, die sie ab 30. Juni online bestellt haben, bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen wieder an den Verkäufer zurücksenden. Bei einem Warenwert bis 80 Mark muss der Käufer dabei das Porto zahlen. Zunächst war vorgesehen, dass der Verkäufer in jedem Fall das Rückporto zahlt.
Zudem muss der Verkäufer auf seiner Site ganz genau über sein Produkt informieren. Tut er das nicht, verlängert sich das Recht auf Rückgabe um vier Wochen. Nicht zuletzt müssen in Zukunft nur tatsächlich bestellte Waren bezahlt werden. Der alte Trick von unseriösen Unternehmen, Verbrauchern erst mal ein zwölfteiliges Messerset unverlangt zuzuschicken um dann abzukassieren, zieht dann nicht mehr.
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
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