Der Streit zwischen dem Berliner Provider Speedlink und der Firma Symicron, die durch den Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth vertreten wird, geht in die nächste Runde. Nach der Strafanzeige wegen der „FTP-Explorer“-Abmahnwelle hat das Berliner Unternehmen nun beim Landgericht Berlin auch negative Feststellungsklage eingereicht.
Damit soll jetzt auch zivilrechtlich festgestellt werden, dass die „FTP-Explorer“-Abmahnungen rechtsmissbräuchlich erfolgten, so Speedlink. Die Klage, die Speedlink unter www.speedlink.de/… ins Netz gestellt hat, führt unter anderem aus, dass die Bezeichnung „FTP-Explorer“ gegenüber der angeblichen Marke „Explorer“ unterscheidungskräftig sei und keine Markenverletzung vorliege.
Der Berliner Provider Speedlink hatte vor drei Wochen Klage gegen Gravenreuth eingereicht, weil dieser das Unternehmen abgemahnt hatte. Der Grund: Speedlink hatte auf seiner Site den Begriff „Explorer“ genutzt – eine in Deutschland geschützte Marke. Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, der die Marke gehört, und forderte von Speedlink sowie einer ganzen Reihe anderer Unternehmen Geld als Entschädigung für die unerlaubte Nutzung des Begriffes.
Speedlink wiederum verweist in seiner Feststellungsklage auf eine Liste von Abmahnopfer (www.freedomforlinks.de/…), in die sich schon über 30 Personen eingetragen hätten, die wegen des Begriffs „FTP-Explorer“ von Gravenreuth angeschrieben worden waren.
Kontakt:
Speedlink, Tel.: 030/2800020
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