Tagesordnungspunkt zwölf der Bundestagssitzung vom morgigen Donnerstag könnte es für Internet-Firmen in sich haben: Zur Debatte stehen „Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts“. Dieses soll dem Kunden einen größeren Schutz beim E-Commerce einräumen.
So sollen Bestellung im Web innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden können. Die Verkäufer sollen außerdem verpflichtet werden, „die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann“ anzugeben. Außerdem muss der Kunde Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen verbindlich und “ auf einem dauerhaften Datenträger“ erhalten.
„Mit diesem Entwurf schaffen wir die Grundlagen für das Wachstum des E-Commerce“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, laut „Financial Times Deutschland“. Nach Angaben des Blattes haben aber Kunden, deren Bestellung auch elektronisch ausgeliefert wird, keine Möglichkeit zum Widerruf. Ist zum Beispiel eine Software erst einmal an den heimischen Rechner versendet worden, dann gelte sie auch als gekauft.
Kontakt:
Bundesministerium der Justiz, Tel.: 030/202570
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