Daimlerchrysler plant eine virtuelle Hauptversammlung. Die Aktionäre des Automobilherstellers sollen ihre Weisungen zum Treffen am 19. April in Berlin erstmals auch online erteilen können.
Bisher hatten Anteilseigner eines Unternehmens nur die Möglichkeit, selbst bei der Hauptversammlung ihre Stimme abzugeben oder diese an ihre Bank zu übertragen. Daimlerchrysler bietet nun einen dritten Weg an. Dieser gestaltet sich allerdings nicht ganz unkompliziert. Mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre eine schriftliche Vollmacht, die zunächst an die Konzernzentrale unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
Daraufhin erhalten die Anteilseigner eine individuelle Zugangsnummer, die sie zusammen mit Ihrer Aktionärsnummer unter www.daimlerchrysler.de/… eingeben müssen, um zur Abstimmung zu gelangen.
Das schwäbische Unternehmen weist aber darauf hin, dass „keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und die örtliche Verfügbarkeit sowie die permanente Aufrechterhaltung des Telekommunikationsnetzes sowie der Internetdienste“ übernommen werden könne. Außerdem wird den Usern empfohlen, ihre Stimme fristgerecht abzugeben, damit im Falle der Nichtverfügbarkeit eine fristgerechte Abgabe der Weisung noch auf schriftlichem Wege möglich sei. Im Web können die Weisungen bis zum 17. April erteilt werden.
Kontakt:
Daimlerchrysler, Tel.: 07031/900
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…