Daimlerchrysler plant eine virtuelle Hauptversammlung. Die Aktionäre des Automobilherstellers sollen ihre Weisungen zum Treffen am 19. April in Berlin erstmals auch online erteilen können.
Bisher hatten Anteilseigner eines Unternehmens nur die Möglichkeit, selbst bei der Hauptversammlung ihre Stimme abzugeben oder diese an ihre Bank zu übertragen. Daimlerchrysler bietet nun einen dritten Weg an. Dieser gestaltet sich allerdings nicht ganz unkompliziert. Mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre eine schriftliche Vollmacht, die zunächst an die Konzernzentrale unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
Daraufhin erhalten die Anteilseigner eine individuelle Zugangsnummer, die sie zusammen mit Ihrer Aktionärsnummer unter www.daimlerchrysler.de/… eingeben müssen, um zur Abstimmung zu gelangen.
Das schwäbische Unternehmen weist aber darauf hin, dass „keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und die örtliche Verfügbarkeit sowie die permanente Aufrechterhaltung des Telekommunikationsnetzes sowie der Internetdienste“ übernommen werden könne. Außerdem wird den Usern empfohlen, ihre Stimme fristgerecht abzugeben, damit im Falle der Nichtverfügbarkeit eine fristgerechte Abgabe der Weisung noch auf schriftlichem Wege möglich sei. Im Web können die Weisungen bis zum 17. April erteilt werden.
Kontakt:
Daimlerchrysler, Tel.: 07031/900
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