Erneute Niederlage für die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE): Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Einspruch des Ex-Monopolisten gegen die Durchleitung von Konkurrenz-Telefonaten zurückgewiesen. Das OVG wiederholt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln.
Beobachter vermuten, dass die Telekom auch noch die nächsthöhere Instanz – das Bundesverwaltungsgericht in Berlin – anrufen wird, um sich seiner Wettbewerber zu entledigen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte zudem zum Ende des vergangenen Jahres angeordnet, dass die Telekom ab diesem Jahr nur mehr 2,04 Pfennig pro Durchleitung von ihren Konkurrenten verlangen darf. Vorher waren 2,7 Pfennig pro Verbindung fällig – das entspricht einer Senkung der Interconnection-Gebühren um 24,44 Prozent. Die neue Gebühr hat bis zum 31. Januar 2001 Gültigkeit.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3300700
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…