In der Endphase des Kartellrechts-Prozesses gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) beeilen sich jetzt die Parteien, ihre Stellungnahme vor Gericht abzugeben. Gestern hat der Softwarekonzern nochmals Dokumente eingereicht, die die Vorwürfe der Ankläger zurückweisen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Beklagten tragen vor der Urteilsfindung von Richter Thomas Jackson noch einmal schriftlich ihre Argumente vor. Danach treffen sie sich erst wieder am 22. Februar, wenn sie dem Richter zum letzten Mal mündlich ihr Anliegen erläutern. Falls sich die Parteien bis dahin nicht außergerichtlich geeinigt haben, wird der Richter anschließend das Urteil verkünden.
Microsoft fordert, dass etliche Staaten ihre Anklagepunkte aufgeben, da unter anderem das landesweite Urheberrecht über Landesrecht steht und das Gericht nicht bestätigt hat, dass das Handeln von Microsoft Konsequenzen in jedem einzelnen Staat hätte.
Microsoft hat seine Aktionen erwartungsgemäß verteidigt und der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, rhetorische Worthülsen abzuliefern, bei dem Versuch, dem Unternehmen eine Verletzung der Monopol-Gesetze nachzuweisen. Microsoft hebt besonders hervor, dass ein anderes Gericht in einer früheren Entscheidung erlaubt hatte, Browser und Betriebssystem zu koppeln.
Die Anwälte des Software-Riesen belehren Richter Jackson, er würde sich über bestehendes Recht hinwegsetzen, wenn er der Anklage stattgeben würde.
„Machen Sie keinen Fehler, die Ankläger können sich nicht auf bestehende Gesetze berufen. Dieses Gericht sollte die Einladung der Staatsanwaltschaft, auf Kosten der Verbraucher das bestehende Kartellrecht umzuschreiben und Microsofts Konkurrenten zu schützen, ablehnen“, heißt es in dem Dokument.
Damit nutzte Microsoft die Möglichkeit, auf ein Papier des Justizministeriums zu antworten, das letzte Woche dem Gericht vorgestellt wurde. Darin wiederholen die staatlichen Monopolwächter viele ihrer Vorwürfe gegen den Konzern und beziehen sich dabei – genau wie das Justizministerium in seinem Briefing – auf Aussagen des Special Master Lawrence Lessig.
Hauptanklagepunkte sind, dass Microsoft seinen Webbrowser verbotenerweise an das Betriebssystem gekoppelt sowie mit Exklusiv-Verträgen ein Monopol aufrecht erhalten hätte. In dem Bericht steht außerdem, Microsoft habe teilweise hinterhältig gehandelt. Richter Thomas Jackson hatte das Unternehmen bereits im November in seiner Tatsachensammlung als Monopolist bezeichnet.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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