Bezirksrichter Thomas Jackson gab bekannt, er werde sein „Findings of Fact“, also sein vorläufiges Urteil im Kartellrechtsprozeß gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF), an einem Freitag verkünden. Er wollte aber nicht verraten, in welcher Woche dieser Freitag liegen wird.
Der Richter ließ zudem wissen, er werde um 18.30 Uhr sein Statement abgeben, nur zwei Stunden vorher würden die beiden Parteien – Microsoft und das Justizministerium – benachrichtigt.
Ende September hatten beide Parteien ihre Schlußplädoyers gehalten. Noch für diesen Monat, spätestens für Anfang November, rechnen Prozeßbeobachter mit einer ersten Einschätzung der Beweislage durch Richter Jackson. Dagegen dürfen die Parteien laut US-Recht aber nochmals Stellung beziehen. Das endgültige Urteil wird erst Anfang nächsten Jahres ergehen. Weitere Instanzen können folgen.
Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.
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