Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat eventuell zuviel Geld bei der Vergabe von Telefonlizenzen verlangt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied (Az.: 11 L 2914/98), daß drei Millionen Mark Gebühren für eine bundesweite Sprachtelefonlizenz zuviel seien.
Die Frankfurter Telefongesellschaft ETS hatte per Eilantrag gegen die Höhe der Gebührenfestsetzung protestiert. Das Verwaltungsgericht hat der Firma jetzt einstweiligen Rechtsschutz gewährt. In der Hauptsache muß jedoch noch entschieden werden.
Die Regulierungsbehörde hatte der ETS Verwaltungsaufwand für die nächsten 30 Jahre berechnet. Nach Meinung des Gerichts sei eine derartige langfristige Berechnung angesichts der schnellen Entwicklungen im Telekommunikationsbereich unzulässig. Man könne nicht vorhersagen, ob es in einigen Jahren noch Regulierungsbedarf gebe. Eine derartig hohe Lizenzgebühr bedeute außerdem eine „erhebliche Marktbarriere“ für kleinere Anbieter.
Die Regulierungsbehörde wollte zu dem Urteil nicht Stellung nehmen. „Es handelt sich nur um diese einzelne Geschichte. Wir prüfen und sehen dann weiter“, sagte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber ZDNet.
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tel.: 0228/149921
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