Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat Eckpunkte zur Vergabe weiterer Frequenzen im Bereich 1800 MHz für Mobilfunkanwendungen nach dem GSM-1800-Standard (Global System for Mobile Communication) veröffentlicht und gleichzeitig zur Kommentierung bis zum 29. Januar 1999 aufgerufen.
Nach Auswertung der Beiträge will die Präsidentenkammer der Behörde zusammen mit dem Beirat über das Vergabeverfahren entscheiden. Die Frequenzen sollen im Juni 1999 versteigert werden. Dabei soll es ein Mindestgebot geben.
Teilnahmeberechtigt am Vergabeverfahren sind die in Deutschland lizenzierten Betreiber bundesweiter Mobilfunknetze nach dem GSM-Standard (D1, D2, E1 und E2). Alle vier GSM-Netzbetreiber sollen sich chancengleich am Vergabeverfahren beteiligen können.
Die Frequenzen sollen ab dem Jahr 2001 für GSM-1800-Anwendungen genutzt werden können. Für Mobilfunkanwendungen nach dem GSM-1800-Standard ist im Bereich 1800 MHz ein weiteres Frequenzspektrum von circa 2 x 10 MHz vorgesehen. Ein Teilbereich wird jedoch noch militärisch genutzt, so daß derzeit nur 2 x 5,4 MHz zur Verfügung stehen. Dieses Frequenzspektrum soll aber demnächst ebenfalls vergeben werden.
Kontakt: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tel.: 0228/140
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