Das Landgericht Kiel hat den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 56-Jährige muss also nicht ins Gefängnis. Fünf Monate der Strafe gelten bereits als verbüßt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahr Haft gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmid im Herbst 2002 Bargeld und Unternehmensanteile im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro vor einer drohenden Pfändung ins Ausland geschafft hat.
Schmids Verteidigung will gegen das Urteil in Revision gehen. Sie hatte einen Freispruch gefordert.
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