Microsoft hat gestern beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen die HHS Usedsoft GmbH erwirkt. Microsoft stört sich an zwei Behauptungen in einem Anschreiben an IT-Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand. Usedsoft wird gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen.
Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider sieht die einstweilige Verfügung lediglich als „Trotzreaktion und Ablenkungsmanöver“ von Microsoft: Wahrscheinlich nicht zufällig beantragte Microsoft die Verfügung just an dem Tag, an dem auch ein Urteil des Landgerichts München I vom 4. April 2008 rechtskräftig wurde. Darin hatte das Gericht entschieden, „dass der Verkauf beziehungsweise die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
ZDNet informiert auch mit einem ausführlichen aktuellen Hintergrundbericht zur aktuellen Entwicklung der Rechtslage bei Software aus zweiter Hand.
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