Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet ab heute eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten an. Ziel des Angebots ist die Umgehung der Registrierungspflicht für Handykarten, die der Arbeitskreis für verfassungswidrig hält. Die Tauschbörse soll Handy-Nutzern wieder die Möglichkeit bieten, anonym zu telefonieren, etwa um unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen zu können.
Um an der Tauschbörse teilzunehmen, sendet man eine mit mindestens zehn Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis (Adresse: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Marcus Brauner, Hilgenborn 22, 34593 Knüllwald-Remsfeld). Nach wenigen Tagen kommt eine andere, ebenfalls mit zehn Euro aufgeladene Handykarte mitsamt Rufnummer und PIN-Code zurück. Mit dieser Karte kann man telefonieren, ohne dass die eigenen Personalien bei dem Anbieter gespeichert sind. Auch der Arbeitskreis protokolliert keinerlei Daten der Tauschpartner. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont, dass der Tausch von Handykarten legal ist.
Seit dem 1. Januar 2008 lässt der Gesetzgeber neben den Kundendaten auch die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung sammeln. Rund 30.000 Menschen haben einen Anwalt beauftragt, Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz in Karlsruhe zu erheben.
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