Im Betrugsprozess gegen den früheren Internetunternehmer Alexander Falk hat das Hamburger Landgericht den Haftbefehl für den 36-Jährigen erneut aufgehoben und sich damit gegen einen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom Januar gestellt. Die Erwägungen des OLG «überzeugen die Kammer nicht», heißt es in dem Beschluss des Landgerichts, der der dpa vorliegt. Die beiden Hamburger Gerichte sind uneins darüber, ob Falk nur des versuchten oder doch des vollendeten Betrugs verdächtig ist und ob eine Fluchtgefahr besteht.
Das Landgericht hält Falk nur des versuchten Betrugs für verdächtig und hat daher wegen fehlender Fluchtgefahr den Haftbefehl nach einem Antrag der Verteidigung bereits vor Ostern aufgehoben. Einen gleich lautenden Beschluss vom November hatte das OLG aber Ende Januar gekippt. Die Richter der höheren Instanz sahen Falk unter dem dringenden Verdacht, einen vollendeten Betrug in einem besonders schweren Fall begangen zu haben. Einer möglichen Fluchtgefahr wollten sie mit einem Haftbefehl begegnen, den 36-jährigen Falk aber weiterhin von der Haft verschonen.
Falk und fünf Mitangeklagte müssen sich seit Dezember 2004 in einem komplizierten Wirtschaftsprozess wegen Betrugs, Kursmanipulation und Steuerhinterziehung vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Sie sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit bei ihrem Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Falk war im April 2005 aus einer fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen und unter strengen Auflagen von der Haft verschont worden.
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