Die Motion Picture Association of America (MPAA) hat eine neue Klagewelle gestartet, die erstmals auch auf Suchmaschinen zielt. Diese verbreiten selbst zwar kein urheberrechtlich geschütztes Material, helfen aber beim Auffinden.
Einem MPAA-Sprecher zufolge wurden das erste Mal auch Organisationen verklagt, die Anwender zu Newsgroups weiterleiten. Damit macht der Verband keinen Unterschied mehr zwischen Peer-to-Peer-Netzwerken und Suchmaschinen.
Die Einbeziehung von Suchmaschinen in die Klagen ist umstritten, da auch legitime Anbieter wie Google und Yahoo zum Auffinden urheberrechtlich geschützten Materials genutzt werden können. Der Digital Millennium Copyright Act schützt die Suchanbieter vor der Haftung durch das Verlinken auf gestohlenen Content. Die in der Klage genannten Suchanbieter, unter anderem Torrentspy,com, Isohunt, Bthub.com, Torrentbox, linken jedoch überwiegend auf Filme, Musik und Software.
Die Gerichte haben zur Haftbarkeit von Suchmaschinen noch kein Urteil gefällt, sagte Fred von Lohmann, Anwalt der Electronic Frontier Foundation. Bei den relevanten Fällen sei es vor der Verhandlung zu einem Vergleich gekommen. „Wir hatten noch nie einen Fall, der wirklich getestet hat, ob das Anbieten eines Indizierungsdienstes ansich schon eine Verletzung des Urheberrechts darstellt“, so der Anwalt.
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