Einen Tag nach der Abschaltung ist die Online-Enzyklopädie Wikipedia wieder unter www.wikipedia.de errreichbar. Der Betreiber Wikimedia hat nach eigenen Angaben mit einem Eilantrag die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erwirkt.
Zwar habe die einstweilige Verfügung formaljuristisch noch Bestand. Allerdings muss endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden sein. Solange dies nicht der Fall ist, entfalte er keine Wirkung.
Die Online-Enzyklopädie war seit gestern nur mehr unter de.wikipedia.org erreichbar. Nach einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 17. Januar 2006 durfte von Wikipedia.de nicht mehr auf das freie Online-Lexikon verwiesen werden.
Laut Wikinews wurde die einstweilige Verfügung von Eltern eines toten Computerhackers aus Berlin erwirkt. Diese stören sich daran, dass dieser im Online-Lexikon nicht nur mit seinem Pseudonym „Tron“ auftaucht, sondern auch mit seinem vollständigen bürgerlichen Namen genannt wird.
Bekannt wurde „Tron“ in den 90er Jahren dadurch, dass er die Verschlüsselung von Pay-TV- und Telefonkarten knackte. Der Hacker ist 1998 im Alter von 26 Jahren verstorben. Wikimedia begründet die Nennung des bürgerlichen Namens damit, dass diese auch bei anderen Pseudonymen veröffentlicht werden, so sie denn bekannt sind. Die Betreiber von Wikipedia wollen nun rechtliche Schritte prüfen.
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