Der Europäische Gerichtshof (EuGh) hat eine Handymastensteuer unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Konkret ging es um die belgischen Gemeinden Fléron und Schaerbeek, die bereits vor drei Jahren kommunale Abgaben auf Sendetürme, Sendemasten und Antennen für den Mobilfunk erhoben hatten.
Solche Abgaben seien aber dann problematisch, „wenn sie Betreiber, die über besondere oder ausschließliche Rechte verfügen oder verfügt haben, gegenüber neuen Betreibern unmittelbar oder mittelbar begünstigen und die Wettbewerbssituation spürbar beeinträchtigen“, urteilte der EuGh.
Das EuGh-Urteil sei zwar komplex, aber kein Präzedenzfall für die in Österreich geplante Handymastensteuer, sagte Martin Selmayr, Sprecher der EU-Kommissarin Viviane Reding. Vielmehr habe das Gericht ja darauf verwiesen, dass Steuern dann problematisch sind, wenn sie zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen etablierten und neuen Wettbewerbern führen. Eine mögliche Wettbewerbsverzerrung sei auch der Hauptkritikpunkt der EU-Kommission an der niederösterreichischen Handymastensteuer. „Das werden wir uns vor dem Hintergrund des Urteils in den nächsten Tagen genau ansehen“, so Selmayr.
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