Das Landesgericht München hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Patch für das Kopier-Programm MovieJack des Ulmer Softwarehauses S.A.D. erlassen. Dieser Software-Patch erlaubte das „Knacken“ des Kopierschutzes und das Klonen von DVDs.
S.A.D. berief sich auf ein Rechtsgutachten, das ihm die angebliche Legalität des Angebots bescheinigte und als Persilschein diente. Deutsche Musikunternehmen erwirkten nun beim Münchner Landesgericht eine Unterlassungsverfügung um dem gesetzeswidrigen Treiben ein Ende zu bereiten.
„Die Entscheidung zeigt, dass es keine Zweifel am geltenden Urheberrecht gibt. Wir werden illegale Angebote, die zum „Knacken“ des Kopierschutzes dienen, auch zukünftig nicht hinnehmen und unsere Rechte durchsetzen, egal gegen wen. Das gilt auch für Softwareunternehmen, die an den Leistungen von Kreativen und Produzenten schmarotzen wollen“, zeigt sich der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhard, kämpferisch.
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