Die Deutsche Telekom darf zwei jüngst eingeführte Sondertarife bis auf weiteres nicht anbieten. Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte, verstoßen die neue Variante des Optionstarifs AktivPlus xxl und der Tarif AktivPlus basis calltime 120 gegen das Telekommunikationsgesetz. Gegen die Anfang Oktober gestarteten Angebote hatten Konkurrenten geklagt.
Die Genehmigung der Tarife durch die Bonner Regulierungsbehörde wird durch den Gerichtsbeschluss ausgesetzt. Gegen die insgesamt drei Entscheidungen der Kölner Richter ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Die neue Variante von „AktivPlus xxl“ ermöglicht es Telekom-Kunden, gegen einen Aufpreis von netto 3,58 Euro an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen kostenlos City- und Deutschlandtelefonate zu führen.
Beim Tarif „Aktiv Plus basis calltime 120“ bekommen Kunden gegen einen Aufpreis von netto 1,47 Euro pro Monat 120 Freiminuten für City- und Deutschlandverbindungen. Nach Auffassung des Gerichts liegen in diesen Tarifen unzulässige Preisabschläge, „weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten“. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei.
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