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Abmahung wegen dem Begriff „Telekom“

Die Rechtsabteilung der Deutschen Telekom mahnt nach Aussagen von „News-Cologne“ in einer groß angelegten Aktion eine Vielzahl von Firmen und Privatleute ab, die in ihren Firmenbezeichnungen oder Domainnamen den Begriff „Telekom“ verwenden. „Dabei hat es die Deutsche Telekom aber nicht nur auf Firmen abgesehen, die sich in der Telekommunikationsbranche betätigen, sondern auch auf branchenfremde Unternehmen und Privatleute“, kritisierte Andreas Klein von News-Cologne. So sei sein Medienunternehmen abgemahnt worden, weil es unter telekomstore.info eine Weiterleitung auf das eigene News-Portal news-cologne.de eingerichtet hatte.

Innerhalb dieses Portal gäbe es eine Rubrik „Computer & Telekommunikation“, auf die direkt über die Domain von Telekomstore verlinkt wurde. „Hierbei haben die Rechtsanwälte der Deutschen Telekom es als ‚Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb‘ gewertet, dass der Werbepartner in dieser Rubrik die Firma ‚ProMarkt‘ ist, von der auch Telekommunikationsprodukte vertrieben werden“, führt Klein weiter aus. In ähnlicher Weise sei die Telekom auch gegen Privatpersonen vorgegangen, die auf ihren Webseiten eine Rubrik „Telekom“ eingerichtet hätten mit dem Werbebanner eines Händlers von Telekommunikationsprodukten oder -dienstleistungen.

Die Deutsche Telekom beziehe sich bei der Abmahnung auf ein im Frühjahr 1997 erstelltes Gutachten, in dem eine Verkehrsbekanntheit der Bezeichnung „Telekom“ von 84 Prozent festgestellt worden sei. Weiter heißt es in der Abmahnung: „Das bedeutet, dass 84 Prozent der Verbraucher bereits vor fünf Jahren die Bezeichnung ‚Telekom‘ kannten und ausschließlich unserer Mandantin zuordneten.“ Das wird von Rechtsexperten in Frage gestellt: „Die Deutsche Telekom hat zu einem Zeitpunkt, als diese noch Monopolistin war, eine Umfrage erhoben. Das Ergebnis ist mit diesem Hintergrund mehr als verständlich, es gab ja keine anderen Anbieter. Heute wäre der Schutz des Begriffes ‚Telekom‘ für die Deutsche Telekom AG ungleich schwerer, wenn nicht sogar unmöglich. Denn mittlerweile ist das ein gängiger Begriff des täglichen Sprachgebrauchs“, so der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting.

ZDNet.de Redaktion

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