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Strafanzeige gegen Telekom-Vorstand

Wegen Verdachts der Untreue haben zwei Stuttgarter Rechtsanwälte Strafanzeige gegen Spitzenmanager der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) gestellt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, werfen die Wirtschaftsprüfer Mark Binz und Martin Sorg den Telekom-Verantwortlichen von Aufsichtrat und Vorstand vor, durch einen Aktienoptionsplan im Jahr 2001 die Anteilseigner um mindestens 375 Millionen Euro geschädigt zu haben.

Die Strafanzeige richte sich unter anderem gegen Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus, gegen den Vorstandsvorsitzenden Helmut Sihler und gegen den im Juli zurückgetretenen Telekom-Chef Ron Sommer. Dem Bericht zufolge geht es um einen so genannten Aktienoptionsplan für den Telekom-Vorstand, auf Grund dessen die Manager im vergangenen Jahr Aktienoptionen im Gesamtwert von einer Milliarde Euro erhalten hatten.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte ist der Optionsplan fehlerhaft. Zudem seien die Aktionäre, die den Plan auf der Hauptversammlung Ende Mai 2001 auf Empfehlung des Aufsichtsrats genehmigt hatten, von dem Kontrollgremium „grob wahrheitswidrig“ über die Konsequenzen informiert worden. Der Vorstand habe gewusst, dass der Optionsplan und die tatsächliche Zuwendung von Optionen „nicht mit den Interessen der Aktionäre vereinbar“ gewesen seien, schreibt die Zeitung weiter. Insofern hätten sich beide Gremien der Untreue schuldig gemacht.

Weiter heißt es laut „SZ“ in der Anzeige, die Gewährung der Aktienoption sei „dem Grunde und der Höhe nach unangemessen“ gewesen angesichts der Tatsache, dass der Kurs der Telekom-Aktie von seinem Höchststand 103,5 Euro auf 19,1 Euro am Tag des Aufsichtsratsbeschlusses gesunken sei. Es sei unverantwortlich gewesen, den Vorstand für seine „Fehlleistung“ auch noch zu belohnen.

Aktienoptionen sind ein beliebtes Mittel des Leistungsanreizes für leitende Mitarbeiter und der Erfolgs-Honorierung. Sie räumen den Begünstigten die Möglichkeit ein, Anteilsscheine ihres Unternehmens zu einem günstigen Kurs zu erwerben und sie zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen, falls der Aktienkurs bis dahin einen zuvor fixierten Stand erreicht hat. Die Stuttgarter Anwaltskanzlei hatte schon im Fall Mannesmann die Ermittlungen gegen frühere Manager ins Rollen gebracht.

Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000

ZDNet.de Redaktion

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