Kunden von Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) kommt ein Vertragsende teuer zu stehen: Wer als Handykunde nach Ablauf einer zweijährigen Laufzeit aussteigen will, muss eine Gebühr für „Anschlusskontoauflösung“ in Höhe von 75 Mark bezahlen. ZDNet liegen entsprechende Rechnungen vor. Rechtsanwälte empfehlen, den Sonderbetrag zu ignorieren. Mobilcom selbst war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Gebühr hatte schon mehrere Mal vor Gericht für unterschiedliche Urteile gesorgt: Zuletzt hatte das Landgericht München diese für nichtens erklärt. Bereits im Februar 1998 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass eine Deaktivierungsgebühr unzulässig ist. Damals hatte der Verbraucherschutzverein gegen E-Plus geklagt. Die KPN-Tochter hatte ihren Kunden 74,75 für die Deaktivierung des Anschlusses berechnet.
Ein Jahr zuvor hatte allerdings das Oberlandesgericht Schleswig eine Deaktivierungsgebühr von Mobilcom für zulässig erklärt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich um den Betrag handle, den die Firma selbst an die Netzbetreiber D1 und D2 für eine Deaktivierung zahlen müsse. E-Plus betreibt sein Netz dagegen selbst. „Allerdings konnte Mobilcom damals nicht nachweisen, dass D1 und D2 diese Gebühr auch verlangt hatten
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