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Telekom verliert vor Gericht gegen Beckenbauer

Jetzt ist es offiziell: Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) darf keine Werbung mit einem Double des FC Bayern-Präsidenten Franz Beckenbauer betreiben. Das Landgericht Düsseldorf gab mit seinem Urteil einer Klage des früheren Teamchefs der Nationalmannschaft gegen den Telko statt.

Das Gericht wertete einen im März vergangenen Jahres ausgestrahlten TV-Spot der Telekom mit einem Beckenbauer ähnelnden Schauspieler als „Verletzung des Rechts am eigenen Bild“ und „rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“.

In dem Werbespot beklagte sich das Double von Beckenbauer, der selbst für den Telekom-Konkurrenten E-Plus wirbt, in einem Telefonladen über ausbleibende Anrufe auf seinem Handy. Der Händler erläuterte ihm daraufhin die angeblich günstigeren Telekom-Tarife.

Gegen das Urteil kann die Telekom Berufung beim Düsseldorfer Oberlandesgericht einlegen (Az. 12 O 566/00). Nach Gerichtsangaben wurde das Beckenbauer-Double in dem Telekom-Spot von dem überraschten Verkäufer mit den Worten empfangen: „Herr Beckenbauer!? Ja ist denn heut schon Weihnachten?“

Der vermeintliche Ex-Fußballstar antwortete demnach: „Tja gut, äh, nein, mein Handy klingelt nicht mehr, es ruft keiner mehr an.“ Der Händler sagte daraufhin: „Tja, haben Sie wohl das falsche Netz, schaun mer mal.“

Parallel zu dem TV-Spot warb das Telekommunikationsunternehmen laut dem Gericht für seine angeblich günstigeren Tarife mit einer Zeitungsannonce, die mit den Worten endet „Na, da schaun mer aber, was Franz?“.

Das Gericht hatte den Streitwert des Verfahrens auf eine Million Mark (rund 510.000 Euro) festgesetzt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers müsste Beckenbauer finanzielle Forderungen an die Telekom getrennt geltend machen.

Die Firma konnte sich vor Gericht nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, bei dem TV-Spot handele es sich um eine zulässige Satire auf die Beckenbauer-Werbung für E-Plus. Vielmehr hätten die satirischen Elemente in der Telekom-Werbung ausschließlich zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Telekom gedient, befand die Düsseldorfer Zivilkammer.

Nach Angaben des Gerichts hatte sich die Telekom bereits nach Ausstrahlung der Werbung außergerichtlich zum Verzicht auf den Spot bereit erklärt. Beckenbauers Forderung nach einem grundsätzlichen Werbeverbot mit seiner Person lehne die Telekom jedoch ab.

Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000

ZDNet.de Redaktion

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