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Gravenreuth gegen Schumacher-Bevollmächtigten

Im Fall der Abmahnung des 18-jährigen Michael Stanka, Betreiber von Michas Formel1-Site zeichnet sich eine unerwartete Wendung ab: Der Onkel des Abgemahnten, Ernst Gierer, hat auf Anraten von Advograf-Betreiber Alexander Kleinjung den Münchner Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth als Rechtsbeistand beauftragt. Sowohl Gravenreuth als auch der Bevollmächtigte von Michael Schumacher, Nils Harder, tauchen in der Abgemahnt-Übersicht von Freedom for links auf.

Gravenreuth erstellte ein Rechtsgutachten im Auftrag von Gierer. Darin heißt es unter anderem, das Gesetz schütze zwar Künstlernamen, „mir ist jedoch nicht bekannt, dass Herr Michael Schumacher unter dem Künstlernamen ‚Micha‘ auftreten würde.“ Auch einen Unterlassungsanspruch kann Gravenreuth seiner Ansicht nach nicht erkennen, weil „die Unternehmenstätigkeitsfelder der Parteien so weit voneinander entfernt sind, dass eine Verwechslungsgefahr – auch über eine Domain-Adresse im Internet – nicht in Betracht kommt.“

Der Anwalt des abgemahnten Schülers kommt zu dem Schluss: „Zusammenfassend kann man den angekündigten gerichtlichen Schritten in Ruhe entgegensehen.“ Schumachers Anwalt Harder erklärte im Gespräch mit ZDNet, für ihn sei Michael Stanka nicht als Betreiber der Site einsichtig gewesen, sondern nur die Firma dessen Onkel Ernst Gierer. Harder: „Ich bin zufällig auf die Site gekommen und für mich war sowohl als Inhaber der Site als auch im Impressum der Page als Betreiber ausschließlich die Penco Elektronik erkennbar. Daher habe ich auch meine Abmahnung an diese Firma geschickt.“

ZDNet.de Redaktion

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