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Berufungsgericht diskutiert Microsoft-Einspruch

Das US-Berufungsgericht in Columbia will den Einspruch von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) gegen das Urteil im Kartellrechtsprozess vom 7. Juni überdenken. Der Softwarekonzern hatte gefordert, dass die von Richter Thomas Jackson angeordneten Maßnahmen „eingefroren“ werden sollten, bis das Gericht entschieden hat, ob die Revision verhandeln wird.

Damit folgt das Berufungsgericht nicht der Aufforderung des US-Justizministeriums, die Klage grundweg abzuweisen und an das höchste Gericht weiterzuleiten.

Microsoft hatte bereits wenige Stunden, nachdem Richter Jackson den Antrag auf Aussetzung der Aufteilung des Konzerns abgelehnt hatte, bei der nächst höheren Gerichtsinstanz Berufung eingelegt. Dabei beantragten die Anwälte von Microsoft zudem erneut die Aussetzung des Konzernsplits. Das Unternehmen möchte, dass mit der Umsetzung dieser Maßnahme so lange gewartet wird, bis das Berufungsgericht sein Urteil gesprochen hat. Bereits früher hatte dieser Gerichtshof im Sinne des Softwarekonzerns entschieden.

In einer Stellungnahme zur Abgabe der Berufungs-Schrift sagte Microsoft-Chef Steve Ballmer: „Dieses Gerichtsurteil ist ein Signal an Microsoft und andere, die geistiges Eigentum schaffen: Wenn Du zu populär oder zu erfolgreich bist, kann die Regierung Dir Dein Werk wegnehmen und es anderen geben“.

Sowohl Richter Jackson als auch das klageführende US-Justizministerium hatten darauf gedrängt, die Berufung gleich vor dem Supreme Court, dem höchsten zuständigen Gerichtshof zu verhandeln.

Am 7. Juni hatte Richter Jackson das lang erwartete Strafmaß für Microsoft festgesetzt. Der Softwarekonzern wurde prinzipiell in allen in den vergangenen zwei Jahren kritisierten Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Microsoft weiterhin seine Monopol-Stellung ausnutze.

Wie im Vorfeld gemutmaßt, soll die eine Firmenhälfte die Oberhoheit über Windows erhalten, die andere Hälfte soll Applikationen und Internet-Anwendungen bekommen. Jackson ordnete eine Frist von vier Wochen an, in denen der Konzern eigene Pläne für einen Split vorlegen muss. Die Teilung müsse zehn Jahre lang Bestand haben und streng überwacht werden, da sich der Konzern im Laufe des Verfahrens alles andere als vertrauenswürdig gezeigt habe.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen“.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

ZDNet.de Redaktion

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