Die EU hat eine Richtlinie zum Urheberschutz im Internet auf den Weg gebracht. Bisher ist es so, dass sich Privatleute von einer CD zu privaten Zwecken eine Kopie machen dürfen, beispielsweise als Kassette für das Auto. Dieses Prinzip soll jetzt auch für Musik aus dem Internet gelten.
Wer sich beispielsweise eine CD im Netz kauft und sich die Lied-Dateien herunterlädt, darf sich für den Hausgebrauch Kopien machen. „Dabei ist es egal, in welcher Form: Ob auf Kassette, CD oder als MP3“, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Christian Arns, gegenüber ZDNet. Die Weiterverbreitung der Kopie ist allerdings untersagt. Es wird somit nicht möglich sein, ein MP3-File eines Songs, der im Internet gekauft wurde, auf die private Homepage oder ähnliches zu stellen.
Die EU-Richtlinie muss jetzt noch von einem Rat verabschiedet werden, bevor sie dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, haben die Mitgliedsstaaten der EU 18 Monate Zeit, die Richtlinie in lokale Bestimmungen umzuwandeln. „In Deutschland arbeiten wir bereits an einem entsprechenden Gesetzesentwurf“, so Christian Arns. „Wir denken, dass er Ende nächsten Jahres in Kraft treten könnte.“
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