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Gericht: Anti-Gates-Site ist strafbar

„Es gibt einen feinen Unterschied zwischen freier und krimineller Rede“. Mit diesen Worten begründete Bezirksrichter Robert J. Bryan aus Tacoma, Washington, die Verurteilung des Musikers und – nach eigener Einschätzung – „Cypherpunks“ Carl Johnson. Dieser hatte im vergangenen Jahr eine Serie von „experimentellen Gedichten“ auf der Cypherpunks Mailing List veröffentlicht. Die Mailing List ist ein Diskussionsforum, das von Hackern, Crackern und Online-Aktivisten betrieben wird.

In den Gedichten waren Angriffe auf und Spott gegen Bill Gates und die US-Regierung enthalten – wie das Gericht befand, in drei Fällen über das erträgliche Maß hinaus. „Der Großteil des Zeugs, das in der Mailing Liste auftaucht, strotzt vor Ignoranz dem Rechtssystem gegenüber“, tadelte der Richter die Betreiber und Johnson. Der Musiker habe sich der Bedrohung öffentlicher Personen strafbar gemacht.

In einer Mail, die anonym und verschlüsselt in die Liste eingetragen wurde, aber durch Experten Johnson zugeordnet wurde, hieß es: „Ihr könnt einige Leute ständig ficken und alle Leute für eine Weile, aber ihr werdet in einem Leichensack und einer Kieferntruhe enden, noch bevor ihr alle Leute ständig ficken könnt. Werde ich es sein, der euch fertig macht? Vielleicht…“

„Was sollen Leute wie Bill Gates denken, wenn sie diese Drohung lesen?“ fragte der Richter Johnson, der laut seinem Anwalt ernsthafte mentale Probleme hat. „Ich hatte einen Freund, der am Schreibtisch erschossen wurde“, erklärte der Richter zudem seine Motive für die Verurteilung. Das Strafmaß wird erst im kommenden Monat festgelegt.

Geklagt hatte das US-Justizministerium. Johnson wurde daraufhin im August vergangenen Jahres in Arizona verhaftet. Die Verhandlung begann am vergangenen Montag. Johnson berief sich auf den ersten Zusatz der US-Verfassung, der das Recht auf Redefreiheit sichert.

Der Angeklagte hat seinen Anwalt mittlerweile von seinem Amt entbunden und will in Revision gehen.

Die Gerichtspapiere zu dem Fall sind unter jya.com/cejfiles.htm einzusehen.

ZDNet.de Redaktion

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