„Die Selbstkontrolle für Computerspiele funktioniert“ – dieser Auffassung ist zumindest das Kontrollgremium der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), die seit 10 Jahren als Selbstkontrolle tätig ist.
Der Verband vergibt seit dem 1. April 2003 gemeinsam mit den deutschen Bundesländern die gesetzlich vorgeschriebenen Alterskennzeichen für Computerspiele. Diese allein reichten jedoch nicht aus, so der Beirat der USK auf seiner Jahrestagung 2005: „Alterskennzeichen stellen nur dann ein sinnvolles Element im Jugendschutz dar, wenn diese beim Verkauf, Verleih und bei der Nutzung von Computerspielen beachtet werden“.
Erfreut zeigte sich die USK darüber, dass auch in der Öffentlichkeit eine breite Debatte über die Inhalte und Wirkungsweisen von Computerspielen als kulturelles Gut begonnen habe. Wie eine Studie letztes Jahr ergeben hat, kommt hierzulande knapp jedes zweite neue Computerspiel ohne Altersbeschränkung auf den Markt.
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