Man kann es nicht allen Recht machen — vor allem nicht in der Politik, scheint’s. Nach der Musikindustrie hat nun auch der Initiative der führenden deutschen Drucker-Hersteller eine Überarbeitung des neuen Urheberrechtsgesetzes gefordert. Die heute im Rechtsausschuss im Bundestag verabschiedete Novelle sei im Prinzip ganz okay, bedürfe aber dennoch einer weiteren Überarbeitung. Wichtige Fragen im Zusammenhang der Privatkopie wie pauschale Abgaben auf IT-Geräte und die Kennzeichnungspflicht urheberrechtlich geschützter, digitaler Werke seien vom Bundestag ausgeklammert worden.
Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von Hewlett-Packard (Börse Frankfurt: HWP) und Sprecherin der Initiative der führenden deutschen Druckerhersteller: „Wir wünschen uns für die jetzt anstehende Debatte, dass wir das Urheberrecht und die Verwertungsgesellschaften fit machen für die digitale Welt und die Chancen nutzen, die die digitalen Technologien gerade auch den Urhebern bieten.“
Die Verwertungsgesellschaften fordern nach Meinung von Stachelhaus auf der Grundlage eines völlig veralteten Urheberrechtsgesetzes immer neue Geräteabgaben. Nahezu jedes Gerät, das in der Lage ist, Daten zu speichern, soll mit Abgaben belegt werden, egal ob es privat oder geschäftlich genutzt wird: „Alle Grundprinzipien des Eigentums und der Verhältnismäßigkeit scheinen außer Kraft gesetzt: Ob Werke bewusst kostenlos angeboten wurden, ob wir sie käuflich erworben haben, ob wir tatsächlich kopieren oder nicht, spielt offenbar keine Rolle mehr, wenn es den Verwertungsgesellschaften darum geht, auf bequeme Weise Kasse zu machen.“
ZDNet hat einen News Report mit dem Titel „Der Kampf um die Abgabe auf Drucker“ zusammengestellt, in dem der Streit um die Abgabe auf Kopiergeräte bis zum März 2001 zurückverfolgt werden kann.
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