Premiere geht gegen einen Onlineshop vor, der laut dem Pay-TV-Sender für Smartcards und Karten-Programmiergeräte mit dem Begriff „Pay-TV“ geworben habe. Man habe beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Onlineshop erwirkt. Der Shop habe die Produkte unter anderem damit beworben, dass sie zum illegalen Empfang von Abo-TV- Angeboten geeignet seien.
Bei Missachtung der Verfügung drohe dem Onlineshop-Betreiber nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. „Wir begrüßen diese Entscheidung, und erwarten von ihr eine erhebliche präventive Wirkung auf alle vergleichbar werbenden Anbieter“, kommentierte Premiere-Manager Michael Söllner den Schritt.
Das Verfahren führe klar vor Augen, dass „neben dem Vertrieb schon die Bewerbung von Produkten zum illegalen Premiere-Empfang grundsätzlich rechtswidrig ist“ und jeder mit entsprechenden juristischen Maßnahmen von Premiere rechnen müsse. Der Abonnentensender hat nach eigenen Angaben den Onlineanbieter im Rahmen seiner regelmäßigen Internetüberwachung überprüft.
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