Wenn in Internet-Cafés auch Computerspiele gespielt werden können, brauchen diese eine Spielhallen-Erlaubnis. Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, eine solche Genehmigung sei auch erforderlich, wenn die Computer nicht in erster Linie für Spiele genutzt würden.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit die Auffassung des Verwaltungsgerichts. Die Betreiber mehrerer Internet-Cafés hatten gegen die Schließung ihrer Betriebe Beschwerde eingelegt. Sie stehen auf dem Standpunkt, ihre Internet-Cafés unterlägen nicht der Spielhallen-Erlaubnispflicht, weil die Computer schwerpunktmäßig fürs Surfen im Internet genutzt würden.
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