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Bitkom verurteilt Pauschalabgaben für Brenner und PCs

Hannover – Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hat sich erneut entschieden gegen Pauschalabgaben auf Geräte ausgesprochen, die Daten kopieren können. Dazu zählen PCs, CD-Brenner, Scanner und Drucker. Derzeit werden pauschale Urheberrechtsgebühren bereits auf Kopier- und Faxgeräte sowie Scanner erhoben. Die Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die VG Wort fordern nun aber auch eine Abgabe auf PCs und sonstige IT-Geräte wie Drucker, Festplatten und CD-Brenner.

„Dies ist ein untauglicher Versuch der Verwertungsgesellschaften, auf einen unter Dampf fahrenden Zug aufzuspringen und ‚im Handstreich‘ die Kasse zu füllen“, sagte der Vizepräsident des Bitkom, Jörg Menno Harms, am Freitag auf der CeBIT. Außerdem werde das derzeitige Urheberrecht dem digitalen Zeitalter nicht gerecht und müsse dringend überarbeitet werden. „Die bestehenden Regelungen führen letztlich dazu, dass die Marktmechanismen in der Zweitverwertung geschützter Werke außer Kraft gesetzt werden“, sagte Harms.

Sollten sich die Verwertungsgesellschaften mit ihren Forderungen durchsetzen, würde das laut Bitkom in diesem Jahr zu Mehrkosten von über einer Milliarde Mark führen, die letztlich der Verbraucher zu zahlen habe. Voll ausgestattete PCs würden sich um 180 Mark verteuern, rechnet der Verband vor. Laut einer Bitkom-Umfrage sind Pauschalabgaben äußerst unbeliebt: 92 Prozent der Verbraucher lehnen sie demnach ab, 70 Prozent wollen sich ihre PCs übers Internet im Ausland bestellen, sollten Abgaben auf Festplatten eingeführt werden.

Harms betonte, der Bundesverband wehre sich keinesfalls gegen urheberrechtliche Abgaben, sondern habe daran sogar großes Interesse, da viele Bitkom-Mitglieder als Software-Anbieter auch Urheber schutzwürdiger Werke seien. Pauschale Abgaben wirken laut Harms aber auf den Anwender wie ein Freibrief zum Kopieren sämtlicher Werke, da der Nutzer das Gefühl habe, er „habe ja bereits bezahlt“. Tatsächlich sollten Pauschaulgebühren Autoren aber lediglich für legale Kopien entschädigen, die von ihren Werken angefertigt werden.

Die Lösung sieht Harms in DRM-Systemen (Digital Rights Management). Diese Systeme würden Autoren jetzt schon die Möglichkeit bieten, digitale Werke gegen unerlaubtes Kopieren zu schützen oder gegen Gebühr zum Ansehen, Hören oder Drucken freizugeben. Dokumente wie Audio-Files, Texte, Videos oder Grafiken könnten damit unabhängig von ihrem Dateiformat geschützt werden: Selbst den Ausdruck des Bildschirminhalts wollen die Anbieter von DRM-Systemen in Kürze verhindern können.

ZDNet.de Redaktion

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