Auf eine Schadensersatzsumme von 150000 Mark haben sich Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) und ein Großhändler aus Kronberg im Taunus vor Gericht geeinigt. Der Unternehmer war wegen Handels mit 3000 gefälschten Microsoft-Produkten angeklagt worden. Mit dem Vergleich kommt das Verfahren nun nach fünf Jahren zum Abschluß.
Bereits im Oktober 1998 hatte das Landgericht Frankfurt am Main den Angeklagten zur Zahlung von 177000 Mark verurteilt, nachdem der Händler zuvor einen Vergleichsvorschlag des Gerichts abgelehnt hatte. Nach Abschluß des Strafverfahrens hatte Microsoft den Großhändler auf Zahlung von Schadensersatz verklagt.
Microsoft war auf den Unternehmer durch einen Trick aufmerksam geworden: Mitte Juli 1994 erhielt ein Testkäufer ein Angebot über die Lieferung von 2000 MS-DOS-Betriebssystemen, Version 6.2, zu einem Stückpreis von nur 45 Mark. Daraufhin durchsuchte die Polizei das Firmengelände, fand dort weitere Raubkopien und stieß im Zuge der Ermittlungen auf die Kronberger Firma.
Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760
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