Landgericht Köln untersagt Telekom geplante DSL-Drosselung
Es erklärt die zum 2. Mai eingeführte Vertragsklausel für unzulässig. Damit gaben die Richter einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Ihnen zufolge stellt die Bandbreitenreduzierung ab einem bestimmten Datenvolumen bei Flatrate-Tarifen eine "unangemessene Benachteiligung" dar. weiter