MPEG LA bietet One-Stop-Lizenz für ATSC 3.0

MPEG LA, LLC gab heute die Verfügbarkeit der ATSC 3.0 Patent Portfolio ...

MPEG LA, LLC gab heute die Verfügbarkeit der ATSC 3.0 Patent Portfolio License („ATSC 3.0 License“ oder „License“) bekannt, die einen zentralen Zugang zu Patenten bietet, die für den vom Advanced Television Systems Committee (ATSC) entwickelten Rundfunkstandard der nächsten Generation wesentlich sind. ATSC 3.0, das in Südkorea und vielen US-Fernsehmärkten bereits verfügbar ist, verbessert das Fernseherlebnis durch höhere Audio- und Videoqualität, verbesserte Komprimierungseffizienz, robuste Übertragung für den Empfang auf fest installierten Digitalfernsehern und Konverterboxen sowie auf mobilen Geräten und verbesserte Zugänglichkeit, Personalisierung, Interaktivität und erweiterte Notfallwarndienste.

„MPEG LA ist stolz darauf, seine Rolle bei der Unterstützung des terrestrischen Rundfunksystems der nächsten Generation fortzusetzen, die mit unseren Lizenzen für den ATSC 1.0-Standard und dem in ATSC 1.0 verwendeten MPEG-2-Videokompressionsstandard begann“, so Larry Horn, Präsident und CEO von MPEG LA. „Um den ATSC 3.0-Implementierern und dem Potenzial, das ATSC 3.0 auf den Markt bringt, entgegenzukommen, wird unsere ATSC 3.0-Lizenz die vielfältige und verlässliche Tradition von MPEG LA fortsetzen, den Bedarf des Marktes nach Transaktionseffizienz und Vorhersehbarkeit beim Zugang zu den notwendigen Rechten an geistigem Eigentum, die vielen verschiedenen Organisationen gehören, unter einer einzigen Lizenz zu erfüllen. Wir sind besonders stolz darauf, dass sich führende ATSC 3.0-Entwickler aus der ganzen Welt uns angeschlossen haben.“

Die ursprünglichen Patentinhaber der ATSC 3.0-Lizenz von MPEG LA sind CableTelevision Laboratories, Inc.; Cerinet USA Inc.; Communications Research Centre Canada (CRC), Teil von Innovation, Science and Economic Development Canada; Dolby Laboratories Licensing Corporation; Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.; Koninklijke KPN N.V.; Koninklijke Philips N.V.; NEC Corporation; Nippon Hoso Kyokai; ONE Media, LLC; Panasonic Corporation; Shanghai National Engineering Research Center of Digital Television Co, Ltd (NERC-DTV) und Sun Patent Trust.

Die ATSC 3.0-Patent-Portfolio-Lizenz und eine Zusammenfassung der Lizenzbedingungen können hier abgerufen werden.

Das Ziel von MPEG LA ist es, jedem weltweit, im Rahmen einer einzigen Lizenz, Zugang zu möglichst vielen grundlegenden ATSC 3.0-Patenten zu gleichen Bedingungen anzubieten. Daher fordert MPEG LA sämtliche Inhaber von Patenten, die für den ATSC 3.0-Standard möglicherweise grundlegend sind, auf, diese Patente von den Patentexperten von MPEG LA prüfen und in die Lizenz aufnehmen zu lassen, falls sie tatsächlich für grundlegend befunden werden. Interessierte Besitzer von ATSC 3.0-Patenten können hier eine Ausgabe der Bedingungen und Verfahren für Patentanträge beziehen.

MPEG LA, LLC

MPEG LA ist der weltweit führende Anbieter von Lizenzen aus einer Hand für Standards und andere Technologieplattformen. Seit den 1990er Jahren leistet das Unternehmen Pionierarbeit für den heutigen Patentpool, der dazu beiträgt, die am weitesten verbreiteten Standards in der Geschichte der Unterhaltungselektronik zu produzieren, und erweitert den Zugang zu anderen bahnbrechenden Technologien. MPEG LA betreibt Lizenzprogramme für eine Vielzahl an Technologien, die über 25.000 Patente in 94 Ländern mit rund 270 Patentinhabern und über 7.300 Lizenznehmern umfassen. MPEG LA ist Anwendern bei der Implementierung der Technologien ihrer Wahl behilflich und bietet ihnen Lizenzlösungen an, die Zugang zu grundlegendem geistigen Eigentum, Betriebsfreiheit, ein geringeres Prozessrisiko und mehr Vorhersehbarkeit im Geschäftsplanungsprozess bieten. Weitere Informationen finden Sie unter www.mpegla.com.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.