Moody’s und Team8 gründen Joint Venture zur Schaffung eines weltweiten Standards für Cyberrisiken

Moody's Corporation (NYSE:MCO) und Team8, ein führender Think-Tank ...

Moody’s Corporation (NYSE:MCO) und Team8, ein führender Think-Tank für Cybersicherheit und Plattform für Unternehmensgründungen, meldeten heute die Gründung eines Joint Ventures, um einen weltweiten Standard für die Bewertung und Beurteilung von Cyberrisiken für Unternehmen zu schaffen.

Grundlage des Joint Ventures werden die Erfahrung von Moody’s bei der Entwicklung von Methoden und weltweiten Standards zur Risikomessung in Kombination mit der Expertise von Team8 im Bereich der Cybersicherheitstechnologien, dem einzigartigen Zugang zu Cybertalenten und dem spezifischen Verständnis der weltweiten Cyberbedrohungslandschaft sein. Mit dieser vereinten Kompetenz kann die Entwicklung innovativer Methoden und Technologien zur wirksamen Bewertung und Analyse von Cyberrisiken global tätiger Unternehmen gezielt angegangen werden.

Berücksichtigt werden dabei die Belange von Vorständen, Prüfungsausschüssen, Chief Executives sowie Risiko- und Sicherheitsbeauftragten im Hinblick auf eine objektive Cyberrisikobewertung, um die unternehmenseigene Cyberposition besser zu verstehen und sie mit anderen zu vergleichen, darunter auch unter zeitlichen Aspekten. Der Cyberrisikodienst wird zudem die Bereitschaft in puncto Cybersicherheit von Unternehmen, die durch M&A-Transaktionen übernommen wurden, bewerten und eine bedeutende Rolle beim Erwerb von Cyberversicherungspolicen spielen.

Das Joint Venture knüpft an die strategische Beteiligung von Moody’s an Team8 im Jahr 2018 an, die den Zugang zu Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit sowie tiefere Kontakte zu im Bereich Cybersicherheit tätigen Leitungspersonen in allen Ländern und Branchen ermöglichte. Das Unternehmen wird überdies neue Technologien und Möglichkeiten zur Beurteilung des Cyberrisikos entwickeln, gleichzeitig erstklassige Produkte, Dienstleistungen und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen und so ein Ökosystem schaffen, um diesem dringenden Bedarf gemeinsam Rechnung zu tragen.

Derek Vadala wird das Joint Venture als Chief Executive Officer leiten. Nach 16 Jahren bei Moody’s, wo er zuletzt als Managing Director, Global Head of Cyber Risk für die Moody’s Corporation tätig war, wechselt Vadala nun in diese Position. Zuvor war er als Chief Information Security Officer (CISO) für Moody’s weltweit für Informationsrisiko und -sicherheit verantwortlich. Vadala verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Informationssicherheit und Technologiemanagement.

Nadav Zafrir, Mitbegründer und CEO von Team8, Jim Rosenthal, Mitbegründer und CEO von BlueVoyant und Chief Operating Officer von Morgan Stanley bis 2017, sowie Simon Hastilow, Managing Director, Global Head of Commercial bei Moody’s Investors Service, werden in das Board of Directors des Joint Ventures eintreten.

„Das branchenführenden Wissen und die Erfahrung von Team8 in der Cybersicherheit sowie die Expertise von Moody’s in der Analyse und Quantifizierung finanzieller Risiken bieten zusammengenommen die einzigartige Möglichkeit, einen Standard für die Cyberrisikobewertung zu schaffen“, sagte Derek Vadala.

„Der Markt benötigt dringend einen effizienten, objektiven und unabhängigen Bewertungsmechanismus zur Beurteilung der Cybersicherheitslage von Unternehmen in der ganzen Welt. Wir freuen uns sehr, diesen Weg zusammen mit Moody’s zu beschreiten und sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam einen weltweit einzigartigen Standard zur Bewertung der komplexen Cyberrisiken von Unternehmen etablieren können“, führte Nadav Zafrir aus.

Das Joint Venture wird keinen wesentlichen Einfluss auf das Finanzergebnis von Moody’s im Jahr 2019 haben.

ÜBER DIE MOODY’S CORPORATION

Als wichtiger Akteur auf den weltweiten Kapitalmärkten bietet Moody’s Bonitätsbewertungen, Recherchen, Tools und Analysen, die zur Transparenz und Integration der Finanzmärkte beitragen. Moody’s Corporation (NYSE:MCO) ist die Muttergesellschaft von Moody’s Investors Service, einem Anbieter von Bonitätsbewertungen und Recherchen zu Schuldverschreibungen und Wertpapieren, und von Moody’s Analytics, die wegweisende Software, Beratungsdienstleistungen und Recherchen für Kredit- und Wirtschaftsanalysen sowie Finanzrisikomanagement anbietet. Das Unternehmen wies im Jahr 2018 Einnahmen von 4,4 Milliarden US-Dollar aus, beschäftigt etwa 13.200 Mitarbeiter weltweit und ist in 42 Ländern vertreten. Weitere Informationen finden Sie unter www.moodys.com.

ÜBER TEAM8

Team8 ist als führender Think-Tank und Plattform für Unternehmensgründungen auf Cyberresilienz und Datenwissenschaft spezialisiert. Unterstützt von einem internen Team von Spitzenforschern, Ingenieuren und Analysten, profitiert Team8 zudem von der Expertise ehemaliger Führungspersönlichkeiten der Eliteeinheit 8200 des militärischen Nachrichtendienstes Israels. Mithilfe fundierter Kenntnisse im Bereich Cyberbedrohung, Datenwissenschaft und KI entwickelt Team8 disruptive Technologien und branchenführende Firmen, die es Unternehmen ermöglichen, die Vorteile der digitalen Transformation agil und sicher auszuschöpfen. Team8 wird von weltweit renommierten Unternehmen wie Cisco, Microsoft, AT&T, Walmart, Airbus, Softbank, Accenture, Qualcomm, Moody’s, Munich-Re, Dimension Data, Nokia und Scotiabank unterstützt. Weitere Informationen finden Sie unter www.team8.vc.

„Safe Harbor“-Erklärung im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995

Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen sind zukunftsbezogene Aussagen und beruhen auf zukünftigen Erwartungen, Plänen und Aussichten für das Geschäft und die Tätigkeiten von Moody’s, die mit einer Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten behaftet sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen und andere Informationen in dieser Mitteilung gelten zum Datum der Veröffentlichung (sofern nicht anders angegeben) und das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung zur laufenden Ergänzung, Aktualisierung oder Überarbeitung dieser Aussagen, sei es aufgrund späterer Entwicklungen, geänderter Erwartungen oder aus sonstigen Gründen (noch beabsichtigt es dies). In Verbindung mit den „Safe Harbor“-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 nennt das Unternehmen Beispiele für Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse möglicherweise erheblich von den in diesen zukunftsbezogenen Aussagen angegebenen Resultaten abweichen. Diese Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten umfassen unter anderem Turbulenzen auf den Kreditmärkten oder Konjunkturflauten, die sich auf die Menge der auf einheimischen und/oder internationalen Kapitalmärkten ausgegebenen Schuldtitel und anderer Wertpapiere auswirken könnten, andere Sachverhalte mit möglichen Auswirkungen auf die Menge der auf einheimischen und/oder globalen Kapitalmärkten ausgegebenen Schuldtiteln und anderen Wertpapieren, darunter Regulierung, Bedenken bezüglich der Kreditqualität, Zinsänderungen und sonstige Volatilität an den Finanzmärkten, beispielsweise bedingt durch das Ergebnis des britischen Referendums zugunsten des Austritts aus der EU, das Niveau der Fusionen und Übernahmen in den USA und im Ausland, die ungewisse Auswirkung und etwaige Konsequenzen von Maßnahmen der US-amerikanischen Regierung und ausländischer Regierungen auf die Kreditmärkte, den internationalen Handel und die globale Wirtschaftspolitik, Bedenken von Marktakteuren, die unsere Glaubwürdigkeit beeinträchtigen oder die Wahrnehmung der Integrität oder Nützlichkeit von Bewertungen durch unabhängige Ratingagenturen an den Märkten auf andere Weise beeinflussen, die Einführung konkurrierender Produkte oder Technologien durch andere Unternehmen, Preisdruck durch Wettbewerber und/oder Kunden, der Erfolg neu entwickelter Produkte und einer globalen Expansion, die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen gegenüber Ratingagenturen (NRSRO), die mögliche Einführung neuer US-amerikanischer, bundesstaatlicher oder lokaler Gesetze und Regelungen, einschließlich der Bestimmungen des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act („Dodd-Frank“) und der aus Dodd-Frank resultierenden Bestimmungen, die Möglichkeit von verschärftem Wettbewerb und Regulierungsauflagen in der EU und weiteren ausländischen Rechtsgebieten, Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit unseren Bonitätsbewertungen sowie andere Rechtsstreitigkeiten, staatliche oder aufsichtsrechtliche Verfahren, Untersuchungen und Ermittlungen, die von Zeit zu Zeit gegen das Unternehmen angestrengt werden könnten, Bestimmungen des Dodd-Frank Act zur Veränderung der Klagebeantwortungsnormen und EU-Verordnungen zur Änderung der für Ratingagenturen geltenden Haftpflichtbestimmungen mit negativen Konsequenzen für derartige Agenturen, EU-Verordnungen, die zusätzliche Verfahrensvorschriften und materielle Anforderungen für die Preisgestaltung von Dienstleistungen einführen und die Ausweitung der Aufsichtsaufgaben auf Ratings außerhalb der EU für regulatorische Zwecke, die mögliche Abwanderung wichtiger Mitarbeiter, Fehler oder Funktionsstörungen in unserem Geschäftsbetrieb und unserer Infrastruktur, mögliche Anfälligkeiten gegenüber Cyberbedrohungen oder andere Cybersicherheitsfragen, das Ergebnis von Prüfungen der globalen Steuerplanungsinitiativen des Unternehmens durch kontrollbefugte Steuerbehörden, potenzielle straf- oder zivilrechtliche Maßnahmen, falls das Unternehmen ausländische und US-amerikanische Gesetze und Bestimmungen nicht einhält, die in den Rechtsgebieten anwendbar sind, wo das Unternehmen tätig ist, einschließlich Datenschutzgesetze und Gesetze zur Achtung der Privatsphäre, Sanktionsgesetze, Anti-Korruptionsgesetze und lokale Gesetze, die Bestechungszahlungen an Regierungsbeamte untersagen, die Auswirkungen von Fusionen, Übernahmen oder anderen Geschäftszusammenlegungen und die Fähigkeit des Unternehmens, übernommene Unternehmen erfolgreich zu integrieren, Währungs- und Devisenschwankungen, das künftige Cashflow-Niveau, die Höhe von Kapitalinvestitionen sowie ein Rückgang der Nachfrage von Finanzinstituten nach Hilfsmitteln für das Kreditrisikomanagement. Diese Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten sowie sonstige Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Moody’s maßgeblich von den Betrachtungen, ausdrücklichen oder impliziten Darstellungen, Prognosen oder Erwartungen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, werden unter „Risk Factors“ (Risikofaktoren) in Teil I, Punkt 1A des Jahresberichts des Unternehmens auf Formblatt 10-K für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr und in anderen Unterlagen, die in regelmäßigen Abständen bei der SEC eingereicht werden, oder zugehörigen Dokumenten ausführlicher erläutert. Aktionäre und Anleger werden darauf hingewiesen, dass das Eintreten dieser Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse maßgeblich von den Betrachtungen, ausdrücklichen oder impliziten Darstellungen, Prognosen oder Erwartungen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, was sich maßgeblich und negativ auf das Geschäft, die Betriebsergebnisse und Finanzlage des Unternehmens auswirken könnte. Von Zeit zu Zeit treten gegebenenfalls auch neue Faktoren zutage und das Unternehmen ist nicht in der Lage, neue Faktoren vorherzusehen bzw. die potenziellen Auswirkungen jeglicher neuer Faktoren zu beurteilen.

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