Post unterliegt im Rechtsstreit über Postident-Verfahren für De-Mail

Sie hatte Kunden von Web.de und GMX die Nutzung des Identifizierungsdienstes verweigert. Die Freemailer hielten das für wettbewerbswidrig. Das Landgericht Köln bestätigt diese Auffassung. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Werbung für den E-Postbrief (Bild: ZDNet).

Das Landgericht Köln hat einer Klage von United Internet gegen die Deutsche Post AG stattgegeben. Es ging dabei um die Nutzung des Postident-Verfahrens im Zuge der De-Mail-Registrierung. Die Post wollte Web.de und GMX ihr Identifizierungsnetzwerk nicht zur Verfügung stellen und kündigte einen Vertrag über Postident-Dienste mit den beiden Freemailern. Sie begründete das damit, dass sie mit dem E-Postbrief ein Wettbewerbsprodukt anbietet.

Die Kündigung ist nach Ansicht des Landgerichts jedoch unwirksam. Das Kölner Gericht sah in dem Schritt einen „Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung“ – insbesondere deshalb, weil die Post ihn den Klägern gegenüber mit ihren eigenen Wettbewerbschancen auf dem De-Mail-Markt begründete: „Hier liegt ein Fall des Behinderungsmissbrauchs vor“, so das Gericht. Die Post nutze ihre Marktmacht aus, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Das De-Mail-Gesetz soll im April in Kraft treten und für rechtssichere elektronische Kommunikation sorgen. Um das zu gewährleisten, ist eine eindeutige Identifizierung der Teilnehmer vorgesehen. Die Post ist mit ihrem PostIdent-Verfahren in Deutschland der größte Anbieter solcher Identifizierungsdienste.

Jan Oetjen, Geschäftsführer, von GMX und Web.de, begrüßt das Urteil: „Die Post versucht ihr E-Post-Produkt am Markt zu etablieren – was einerseits verständlich ist, da wir mit mehr als 30 Millionen aktiven Mail-Kunden um Jahre voraus sind. Allerdings sollte die Post ihre Stellung im Postident-Verfahren nicht ausnutzen, sondern sich wieder dem fairen Wettbewerb stellen.“ Ein Sprecher der Post wollte auf Anfrage von ZDNet das Urteil noch nicht kommentieren: Man nehme es zunächst einmal zur Kenntnis und warte die Urteilsbegründung ab. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Bei Web.de und GMX haben sich bisher über 800.000 Nutzer eine De-Mail-Adresse reserviert. Die Post war 2009 aus dem De-Mail-Konsortium ausgestiegen und bietet seit dem Sommer 2010 mit dem E-Postbrief ein Konkurrenzprodukt an. Auch dafür ist eine verbindliche Identifikation notwendig. Anfang November 2010 zählte die Post bereits eine Million E-Postbrief-Kunden.

Themenseiten: Business, Deutsche Post, E-Mail, Gerichtsurteil, Telekommunikation, United Internet, Web.de

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Post unterliegt im Rechtsstreit über Postident-Verfahren für De-Mail

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *