OLG Frankfurt stuft Internet-Abofallen als gewerbsmäßigen Betrug ein

Damit drohen Abzockern Haftstrafen von mindestens sechs Monaten. Bisher kamen sie meist ohne Strafe davon. Strafverfolgungsbehörden dürften künftig besser gegen Betreiber von Abofallen-Websites vorgehen können.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 17. Dezember 2010 (Az. 1 Ws 29/09) entschieden, dass Online-Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen sind. Betreibern von Abofallen-Websites drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Bisher haben Staatsanwaltschaften viele Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie versteckte Preisinformationen nicht als Täuschung gewertet haben. Die Begründung: Die Preise seien für jedermann ersichtlich gewesen, auch wenn sie nur im Kleingedruckten stünden.

Im vorliegenden Fall ging die Staatsanwaltschaft Frankfurt anders vor: Sie klagte zwei Betreiber einer Abofallen-Website wegen Betrugs an. Das Landgericht Frankfurt lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Begründung ab, die Kunden seien nicht getäuscht worden, weil das Online-Angebot einen – wenn auch versteckten – Preishinweis enthalten habe. Daraufhin richtete sich die Staatsanwaltschaft an das OLG Frankfurt. Das hat den Fall anders bewertet und das Landgericht angewiesen, das Hauptverfahren gegen die Angeklagten zu eröffnen.

„Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen. Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Betrug, so dass die Mindeststrafe sechs Monate Haft beträgt“, erklärt Hauke Hansen von der Frankfurter Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, der der Beschluss des OLG vorliegt.

Ein entsprechendes Urteil könnte auch den Kampf der Verbraucherzentralen gegen Abofallen-Betreiber vereinfachen. „Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Dies dürfte sich nun radikal ändern“, sagt Hansen.

Die von der Bundesregierung geplante Button-Lösung gegen Internet-Abzocke, die auch EU-weit eingeführt werden soll, sieht der Anwalt eher kritisch. Der Vorschlag sieht vor, dass Verbraucher ausdrücklich auf mögliche Kosten von Online-Angeboten hingewiesen werden und diese per Mausklick bestätigen müssen. Weil dadurch aber keine bessere Verfolgung der Betreiber ermöglicht werde, lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Lösung ab.

„Aus unserer Sicht kann nur eine strafrechtliche Verfolgung die Täter wirklich abschrecken. Erst mit der aktuellen Entscheidung des OLG kann das Vollzugsdefizit endlich gelöst werden. Es gibt zahlreiche weitere Staatsanwaltschaften, die bereits in den Startlöchern stehen“, so Hansen.

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3 Kommentare zu OLG Frankfurt stuft Internet-Abofallen als gewerbsmäßigen Betrug ein

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  • Am 15. Januar 2011 um 15:44 von ANTI MELANGO

    MELANGO.DE
    Genau wie dieses Unternehmen Melango.de . Mit Ihrer Masche fallen täglich Leute in die Abo falle. Es sind keine Kosten offensichtlich erkennbar. Melango ist eine reine Betrügerische Firma deren Inhaber schon mit einem anderem Unternehmen auf Bewährung verurteilt worden. Leider greift die Staatsanwalt Chemnitz nicht weiter ein. Wer Melango wegen Betrugs anzeigen will, der tappt ins Dunkle. Es seien so viele Anzeigen gegen dieses Unternehmen eingegangen das alle weiteren Anzeigen gegen dieses Unternehmen nicht mehr angenommen wird, weil das höchst Strafmaß bereits erreicht wurde. Die Inhaber von Melango.de gehören an den Galgen !!!

  • Am 8. Februar 2011 um 21:48 von Simon

    MELANGO
    Hallo

    Auch ich bin so ein blöder! Habe jetzt auch ne Rechnung über 285,60 ?
    bekommen !

    Von Gebühren zuerst keine Spur . Anmeldung wie immer . Und dann die große Rechnung !!!

    Was kann man dagegen tun ? Wie soll man sich verhalten ? Kann man diese Leute Anzeigen ?

    Wer kann helfen ?

    • Am 9. Februar 2011 um 19:25 von Katze

      AW: MELANGO
      NICHT zahlen !!
      Kopie von Rechnung machen, Bildschirmausdruck vom Anmeldefenster machen. Aufbewahren! Brief schreiben:
      —–

      Ihre Rechnung REXX-XXXXX vom XX.XX.20XX
      Vorgang VXX-XXXXXX

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      in der Anlage erhalten sie Ihre o. g. Rechnung zu unserer Entlastung zurück.

      Wir bestreiten, dass mit der Anmeldung auf melango.de eine kostenpflichtiger Mitgliedschaft zustande gekommen ist. Für Ihre Rechnung wurde keine Leistung erbracht und wir weisen diese hiermit zurück. Es wurden keine Dienstleistungen in Anspruch genommen.

      Hilfsweise erklären wir hiermit den Widerruf einer zu Vorgang VXX-XXXXXX versehentlich zustande gekommenen, kostenpflichtigen, Mitgliedschaft.

      Hilfsweise erklären wir hiermit wegen Irrtums die Anfechtung eines zwischen uns zustande gekommenen, kostenpflichtigen, Vertrages zu Vorgang VXX-XXXXXX.

      Hilfsweise kündigen wir zum nächstmöglichen Termin.

      Mit freundlichen Grüßen
      – Unterschrift –

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