Microsoft sagt mündliche Anhörung im EU-Kartellstreit ab

Gleichzeitig findet das Jahrestreffen des International Competition Network statt. Laut Microsoft werden die wichtigsten Wettbewerbshüter der Anhörung fernbleiben. Die Kommission hält aus organisatorischen Gründen an dem Termin fest.

Microsoft hat die für den 3. bis 5. Juni angesetzte mündliche Anhörung im Kartellverfahren der Europäische Kommission abgesagt. Das Unternehmen reagiert damit auf die Ablehnung der Kommission, einen anderen Anhörungstermin auszuwählen, um eine Überschneidung mit dem in Zürich stattfindenden Treffen des International Competition Network (ICN) zu vermeiden.

Laut Microsoft handelt es sich dabei um das wichtigste internationale Meeting zum Thema „Wettbewerbsrecht“. „Viele der einflussreichsten Vertreter der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden werden in Zürich sein und nicht an unserer Anhörung in Brüssel teilnehmen können“, schreibt Dave Heiner, Vizepräsident und stellvertretender Chefsyndikus bei Microsoft in einem Blogeintrag. Das Interesse am diesjährigen ICN-Treffen sei besonders hoch, da erstmals auch Vertreter der Regierung Obama zu den Teilnehmern gehörten.

Microsoft hat nach eigenen Angaben sofort auf die Terminüberschneidung hingewiesen. „Unglücklicherweise hat uns die Kommission darüber informiert, dass der Termin zwischen dem 3. und 5. Juni der einzige Zeitraum ist, in dem ein für die Anhörung geeigneter Raum zur Verfügung steht“, heißt es in dem Blogeintrag. Die EU-Kommission habe einige ihrer Vertreter und Mitarbeiter aufgefordert, die Anhörung in Brüssel zu besuchen. Viele wichtige Offizielle hätten gegenüber Microsoft bestätigt, sie könnten dem Hearing in Brüssel nicht oder nur teilweise beiwohnen.

Anfang Mai hatte die EU-Kommission den Anhörungstermin im Kartellverfahren auf den 3. bis 5. Juni festgelegt. Microsoft sowie die als dritte Parteien zugelassenen Unternehmen Google, Opera Software und Mozilla Foundation sollten Gelegenheit erhalten, ihre Argumente vor Vertretern der europäischen Wettbewerbsbehörden mündlich vorzutragen. Die Kartellwächter werfen Microsoft vor, durch die Bündelung des Internet Explorer mit dem Windows-Betriebssystem gegen europäisches Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Themenseiten: Browser, Business, Internet Explorer, Microsoft, Windows

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