Telekom-Spitzelprozess: Vorstandschef Ricke schwer belastet

Er soll bereits vor Beginn der Bespitzelungen Bescheid gewusst haben. Der Hauptangeklagte Klaus Trzeschan teilte über seinen Anwalt mit, dass er sein Verhalten "zutiefst" bedauere. Die Staatsanwaltschaft prüft nun seine Glaubwürdigkeit.

Klaus Trzeschan, der Hauptangeklagte im Spitzelprozess um die Deutsche Telekom, hat den früheren Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke mit seiner Aussage vor Gericht schwer belastet: Dieser habe von Anfang an Bescheid gewusst.

Der ehemalige Leiter der internen Sicherheitsabteilung KS3 gab an, Ricke bereits im Januar 2005 über die Möglichkeit einer Telefondatenauswertung in Kenntnis gesetzt zu haben. Ricke sei also schon vor Beginn der Spitzeleien benachrichtigt worden. Laut Spiegel Online prüft die Staatsanwaltschaft nun, inwieweit die Aussage glaubhaft ist. Sollte das der Fall sein, könnte die Staatsanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren gegen Ricke eröffnen.

Ex-Telekom-Chef Ricke stand – ebenso wie der damalige Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel – lange im Verdacht, von den Bespitzelungen gewusst zu haben, wie Spiegel Online berichtet. Es habe mehrere Hinweise gegeben, dass sie frühzeitig informiert gewesen waren. Im Juni waren die Ermittlungen gegen Ricke und Zumwinkel eingestellt worden.

Trzeschan habe die Auswertung von Verbindungsdaten selbst veranlasst, ließ er über seinen Verteidiger Hans-Jörg Odenthal ausrichten. Er bedauere zutiefst den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Sein Verhalten sei „ein sehr großer Fehler gewesen, der mir sicherlich nicht noch einmal passiert“, zitiert ihn die Nachrichtenagentur AFP.

Die Telekom hatte 2005 und 2006 Telefonverbindungsdaten von Mitgliedern ihres Aufsichtsrats, des Betriebsrats, von Journalisten und Dritten wie Verdi-Chef Frank Bsirske oder DGB-Chef Michael Sommer ausspioniert. Auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Ron Sommer war betroffen. So wollte sie undichte Stellen ausfindig machen, über die sensible Unternehmensinformationen an Öffentlichkeit gelangt waren.

Die Telekom stellte bereits 2008 Strafanzeige. Hauptanklagepunkte im nun eröffneten Prozess sind Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Fernmeldegeheimnis.

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