Datenschützer fordern Abschaffung von ELENA

Das Urteil der Bundesverfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf andere Gesetze wie ELENA. Eine zentrale Datenbank mit anlassunabhängiger Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig. Rund 15.000 Bürger haben sich einer Verfassungsklage angeschlossen.

Die heute in Stuttgart zu Ende gegangene 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten weitere Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand stellen. Das fordern die Datenschützer in einer Entschließung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht strahle über den eigentlichen Entscheidungsgegenstand hinaus, heißt es darin. Sie müsse auch in anderen Bereichen, etwa bei der diskutierten Speicherung der Daten von Flugpassagieren oder bei der Konzeption von Mautsystemen beachtet werden.

Die zentrale ELENA-Datenbank, die seit Januar zahlreiche Daten von Arbeitnehmern erfasst, müsse möglicherweise abgeschafft werden. Arbeitgeber sind seit Jahresbeginn verpflichtet, monatlich einkommensrelevante Daten wie Bruttolohn, Steuerklasse, Lohn- und Kirchensteuer sowie Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge an die Datenbank zu melden. Darüber hinaus sind auch tatsächlich genommene Urlaubstage, Angaben zu Entlassungen und Kündigungen, Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen und Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Arbeitnehmers zu erfassen.

HIGHLIGHT

Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber

Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.

Das Verfassungsgerichtsurteil erlaubt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Bedingungen. Eine zentrale Datenbank, auf die der Staat jederzeit zugreifen kann, ohne dass dafür „normenklare“ Regelung gesetzlich festgelegt sind, wie es bei ELENA der Fall ist, sieht das Gericht jedoch als verfassungswidrig an.

Die Datenschützer des Bundes und der Länder lehnen jede Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab. Das Verbot der Totalerfassung gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung ferner auf, sich für eine Aufhebung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) einzusetzen.

Der FoeBud bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA vor. Bisher haben sich rund 15.000 Bürger der Klage angeschlossen. Da diese bis zum 31. März beim Bundesverfassungsgericht eingehen muss, können sich Arbeitnehmer nur noch bis zum 25. März als Mitkläger registrieren.

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