Bundespräsident unterzeichnet Internetzensurgesetz

Horst Köhler sieht keine "durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Die geplante Nichtanwendung seitens der Regierung ist juristisch nicht zulässig. Im Bundestag streiten die Fraktionen um die Aufhebung des Gesetzes.

Bundespräsident Horst Köhler hat heute das umstrittene Internetzensurgesetz unterzeichnet. Das gab das Bundespräsidialamt in einer Pressemitteilung bekannt. In dem kurzen Statement heißt es, dass keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten.

Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes Kinderpornografie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpfe.

Die genannte Stellungnahme der Bundesregierung ist bisher nicht öffentlich bekannt und laut Informationen von netzpolitik.org nur dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zugespielt worden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte sich auf Druck der FDP und vor dem Hintergrund des Erfolgs der Piratenpartei bei der Bundestagswahl darauf geeinigt, das erst kurz zuvor von der großen Koalition beschlossene Gesetz für ein Jahr auszusetzen.

Dieses Vorgehen ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Bundesregierung kann als Exekutivgewalt nicht gegen den Wortlaut eines Gesetzes handeln. Möglich ist lediglich der Erlass einer sogenannten Durchführungsbestimmung auf dem Wege eines Verwaltungsaktes. Die Durchführungsbestimmung muss sich an den vom jeweiligen Gesetz vorgegeben Rahmen halten.

Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, ist der einzig juristisch saubere Weg zur Abschaffung der nunmehr ungewollten Regelung der Beschluss eines Aufhebungsgesetzes. Die Oppositionsparteien SPD, Bündnis90/Grüne und Linkspartei werden ihre Anträge für ein Aufhebungsgesetz am 25. Februar in den Bundestag einbringen.

Presseberichten zufolge fürchtet die Unionsfraktion einen Gesichtsverlust und will den Anträgen nicht zustimmen. Sollten sich die Parteien nicht auf die Modalitäten einer Aufhebung einigen können, träte in Kürze ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz in Kraft, das darüber hinaus von der Mehrheit der Abgeordneten nicht mehr gewünscht ist. Die SPD, die dem Gesetz im Juni 2009 zugestimmt hatte, gehört nun zu den Gegnern des Internetzensurgesetzes.

Noch vor der nächsten Bundestagssitzung findet am Montag die vorgeschriebene Sitzung des Petitionsausschusses statt, bei der Franziska Heine als Initiatorin der Petition gegen das Internetzensurgesetz Gelegenheit zu einer Stellungnahme bekommt. Die Petition war mit über 134.000 Unterschriften die erfolgreichste Petition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

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