Bundesdatenschützer: Jobportal der Arbeitsagentur lädt zum Missbrauch ein

Peter Schaar kritisiert, dass Arbeitgeber ohne Legitimationsnachweis vertrauliche Bewerbungsunterlagen zugeschickt bekommen. Er forderte die Bundesagentur auf, ihr Registrierungsverfahen unverzüglich zu ändern. Die Behörde selbst sieht keinen Handlungsbedarf.

Peter Schaar (Bild: BfDI)
Peter Schaar (Bild: BfDI)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ die mangelnde Sicherheit des Stellenportals der Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisiert. Die Jobbörse „lädt zum Missbrauch geradezu ein“, sagte Schaar dem Blatt.

Um Bewerber über das Portal ausfindig zu machen, müssen Arbeitgeber lediglich ihren Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben. Die Agentur prüft diese Daten nicht, und es müssen auch keine Berechtigungsnachweise wie ein Gewerbeschein vorgelegt werden.

Nach der Anmeldung erhält der Arbeitgeber eine persönliche Identifikationsnummer, mit der sich ein Teil der Bewerberdaten sofort einsehen lässt. Zudem leitet die BA Bewerbungsunterlagen mit Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebensläufen per E-Mail oder Post an den vermeintlichen Arbeitgeber weiter – auch wenn der gar keine Stelle zu vergeben hat. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die Unternehmensangaben nach erfolgter Registrierung jederzeit beliebig ändern lassen.

Dem Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge könnten auf diesem Weg auch Betrüger einfach an Bewerberdaten gelangen, „etwa um persönliche Kontakte anzubahnen“. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, warnt zudem davor, dass Kriminelle mittels erschlichener Daten eine fremde Identität annehmen und so beispielsweise unter falschem Namen Verträge abschließen könnten.

Es dürfe nicht sein, dass sensible Bewerberdaten in falsche Hände gerieten, sagte Schaar der Zeitung. Dies lasse sich mit dem Sozialdatenschutz in keiner Weise vereinbaren. Daher forderte er die BA auf, „dieses Einfallstor für Datenmissbrauch unverzüglich zu schließen“. Unternehmen dürften nur in der Online-Stellenbörse inserieren, „wenn ihre Arbeitgebereigenschaft unzweifelhaft geklärt ist und es keinerlei Hinweis dafür gibt, dass hier nur zum Schein nach Arbeitskräften gesucht wird“. Weichert empfiehlt zum Schutz vor Betrügern einen Abgleich mit dem Handelsregister.

In einer Stellungnahme lehnt die BA eine Verschärfung des Registrierungsverfahrens für die Jobbörse ab. „Im Hinblick auf die Engpässe am Arbeitsmarkt wollte die BA eine Erhöhung der Einstiegsbarrieren für die Jobbörse vermeiden“, heißt es darin. Die Behörde prüfe die Stellenangebote täglich, zumindest per Stichprobe. Außerdem verfolge eine Arbeitsgruppe mögliche Missbrauchsfälle.

Mit über 3,8 Millionen Bewerberprofilen und knapp 600.000 Stellenangeboten von 55.000 Arbeitgebern ist die BA-Jobbörse Deutschlands größtes Online-Stellenportal.

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