EU schreibt MP3-Herstellern Drosselung der Lautstärke vor

Die technische Umsetzung bleibt den Herstellern überlassen. Bis zur Umsetzung kann es noch zwei Jahre dauern. Laut Experten sind fünf bis zehn Prozent der EU-Bürger durch zu lautes Musikhören von dauerhaftem Gehörverluste bedroht.

Die für den Verbraucherschutz zuständige EU-Kommisarin Meglena Kuneva sorgt sich um das Gehör der Konsumenten (Bild: Europäische Kommission).
Die für den Verbraucherschutz zuständige EU-Kommisarin Meglena Kuneva sorgt sich um das Gehör der Konsumenten (Bild: Europäische Kommission).

Die Europäische Kommission will neue Standardeinstellungen bei MP3-Playern und Mobiltelefonen mit Musikabspielfunktion zur Pflicht machen. Außerdem sollen die Regelungen über Warnhinweise zu den Folgen übermäßiger Lärmexposition verschärft werden. Verbraucher sollen die neuen Standardeinstellung künftig zwar ändern können, sie erhalten dann aber klare Warnhinweise zu Risiken. Derzeit muss solch ein Hinweis lediglich in der Bedienungsanleitung enthalten sein.

„MP3-Player lassen sich leicht so laut stellen, dass sie das Gehör schädigen; dies geschieht vor allem auf verkehrsreichen Straßen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Insbesondere junge Menschen – die manchmal viele Stunden pro Woche laute Musik hören – haben nachweislich keine Vorstellung davon, wie sie ihr Gehör damit schädigen. Es kann Jahre dauern, bis ein Gehörschaden auftritt, aber dann ist es einfach zu spät“, sagte die für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva.

Die Entscheidung der EU-Kommission und die Aussagen Kunevas beziehen sich beide auf einen Bericht (PDF) eines wissenschaftliche Ausschusses der EU vom Oktober 2008, in dem davor gewarnt wurde, dass das Hören lauter Musik aus MP3-Playern über einen längeren Zeitraum zu dauerhaften Gehörschäden führen kann. Laut Bericht besteht in fünf bis zehn Prozent der Fälle das Risiko des dauerhaften Gehörverlustes. Betroffen sind Menschen, die regelmäßig mehr als eine Stunde täglich laute Musik hören. Schätzungen zufolge besteht dieses Risiko bei bis zu zehn Millionen EU-Bürgern.

Wie die Hersteller bei der Standardeinstellung der Geräte eine unbedenkliche Lautstärke technisch erreichen, gibt die EU nicht vor. Festgelegt wurde aber, was als unbedenklich eingestuft wird: Bei 80 dB(A) sollte die Exposition auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden, bei 89 dB(A) sollte sie fünf Stunden pro Woche nicht übersteigen. Mögliche Lösungen der Hersteller wären beispielsweise Etiketten oder digitalen Angaben auf dem Display.

Die Umsetzung soll durch kleine technische Veränderungen an den Geräten vorgenommen werden, so dass der standardmäßige Gebrauch gesundheitlich unbedenklich ist. Die Europäische Kommission hat das EU-Normungsgremium Cenelec beauftragt, dafür neue technische Standards zu erarbeiten. Dieses Verfahren kann bis zu 24 Monate dauern.

Themenseiten: Business, Personal Tech

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu EU schreibt MP3-Herstellern Drosselung der Lautstärke vor

Kommentar hinzufügen
  • Am 28. September 2009 um 18:04 von smk

    Verbot=Vorschlag
    Den MP3-Herstellern wird nix verboten, höchstens den Herstellern von Musik-/MP3-Abspielgeräten. Und ein Verbot ist es auch noch nicht, es ist bislang ein Vorschlag.

    http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1364&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

    • Am 29. September 2009 um 10:59 von Peter Marwan

      AW: Verbot=Vorschlag
      Hallo,
      was die "MP3-Hersteller" betrifft haben Sie natürlich recht: Korrekt müsste es heißen "Hersteller von MP3-Playern und Mobiltelefonen mit Musikabspielfunktion". In einer Überschrift müssen wir aber mit Worten haushalten, sie kann ja nicht beliebig lang werden. Wenn durch die Kürzung ein Missverständnis entstanden sein sollte, bitte ich dennoch dies zu entschuldigen.

      Zum zweiten Punkt: Auch wenn die EU das als "Vorschlag" bezeichnet, so erging doch an das Normierungsgremium ein klarer Auftrag, Normen mit den entsprechenden Werten auszuarbeiten (siehe Ende der Nachricht). Von einem "Verbot" (das dann ja auch ältere Geräte erfassen könnte) wird aber nirgends gesprochen: Die neuen Normen beziehen sich – sobald sie fertig sind – natürlich nur auf neue Geräte.
      Peter Marwan

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *