ICANN lehnt Einspruchsrecht für Top-Level-Domains ab

Regierungen können stattdessen Empfehlungen aussprechen. Die sind jedoch nicht bindend. Die ICANN will aber die Rechte von Markeninhabern bei der Vergabe neuer Top-Level-Domains stärken.

Die US-Regierung ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, ein Vetorecht für die Vergabe von Top-Level-Domains (TLD) einzuführen. Der Regierungsbeirat (Governmental Advisory Committee, GAC) der Netzverwaltungsorganisation ICANN hat diesen Teil eines Antrags der USA abgelehnt. Dafür erhalten Regierungen das Recht, Empfehlungen zu kontrovers diskutierten Domainendungen auszusprechen, die aber nicht bindend sind.

Andere Vorschläge der USA (PDF) hat die ICANN angenommen: Einzelne Länder können künftig ohne Zahlung einer Gebühr Widerspruch gegen vorgeschlagene Domainendungen einlegen. Außerdem sollen die Rechte von Markeninhabern gestärkt werden. Eine finale Version der sogenannten „Scorecard“ wird derzeit bei einem Treffen der ICANN in Brüssel diskutiert.

Unter anderem geht es um die Abläufe bei der Einführung neuer Top-Level-Domains. Im Lauf des Jahres werden Hunderte Vorschläge für Domainendungen wie .car, .health, .love, .movie und .web erwartet. Das Antragsverfahren könnte schon im März beim nächsten ICANN-Meeting in San Francisco verabschiedet werden.

Ein möglicher Streitpunkt in konservativen Ländern sind Domains wie .gay oder .xxx. Ungeklärt ist auch, ob sich ausländische Firmen die lukrativen Rechte an geografischen Domains wie .nyc, .paris oder .london sichern dürfen.

Diese Meinungsverschiedenheiten zwischen ICANN und Regierungen sollen nun in Brüssel geklärt werden. Offiziell heißt es dazu, man wolle „einen gemeinsamen Standpunkt zur Beilegung der Differenzen“ erreichen.

Ursprünglich wollten die USA mit dem Vetorecht verhindern, dass Staaten mit restriktiveren Regierungen den Zugriff auf TLDs wie .xxx oder .gay sperren. Solche Blockaden würden nur der Architektur des Domain Name System schaden und die Offenheit des Internets untergraben.

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